Quellen und Methode
Jede Angabe auf einer Stadtseite stammt aus einer amtlichen Quelle. Quelle und Abrufdatum stehen bei jeder Seite.
Woher die Angaben sind
- Hebesatz und Einwohnerzahl: Tabelle 71231-04 des Realsteuervergleichs 2025 des Statistischen Bundesamts, abgerufen am 5.11.2026. Die Einwohnerzahl gilt am 30.6.2025.
- Bundesland: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts, abgerufen am 5.11.2026.
- Steuermesszahl: § 11 GewStG auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5.11.2026. Absatz 2 nennt 3,5 Prozent.
Methode
Die Tabelle wird per Programm gelesen, nicht von Hand abgeschrieben. Aufgenommen sind die 50 einwohnerstärksten kreisfreien Städte und Stadtstaaten. Für Gemeinden, die zu einem Landkreis gehören, nennt die Quelle nur einen gewogenen Durchschnitt je Landkreis, keinen Hebesatz der Gemeinde; sie haben deshalb keine Seite.
Die Rechnung auf einer Stadtseite multipliziert die Steuermesszahl von 3,5 Prozent mit dem Hebesatz. Das Ergebnis ist der Prozentsatz, der auf den Gewerbeertrag entfällt, ohne Freibeträge, Hinzurechnungen und Kürzungen.
Was wir nicht zeigen
Den Hebesatz der Grundsteuer B nennen wir nicht: Der Realsteuervergleich 2025 weist ihn für die Städte nicht aus. Wie hoch die Gewerbesteuer eines Betriebs ist, hängt vom Einzelfall ab und ist hier nicht geprüft. Diese Seite ist keine Steuerberatung.